Versteuerung deiner Einnahmen
Ertragssteuer
Einnahmen, die du bei Spreadshop erzielst, müssen als Einkünfte gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden. Bitte kläre mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin, in welcher Form diese Anzeige zu erfolgen hat.
Wenn dein (Wohn-) Sitzstaat nicht in Deutschland liegt, kann es notwendig sein, dass von einem Teil deiner Auszahlungssumme ein Steuerabzug vorgenommen werden muss.
Umsatzsteuer
Grundsätzlich unterliegen deine bei Spreadshop erzielten Einnahmen der Umsatzsteuer. Bitte kläre mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin, welche steuerlichen Pflichten für dich damit verbunden sind.
Bist du in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert, zahlen wir dir bei entsprechendem Nachweis deine Einnahmen zzgl. deutscher Umsatzsteuer aus. Sende uns dazu bitte folgendes Formular zur Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu, in welchem du uns deine Umsatzsteuerpflicht in Deutschland formlos bestätigst.
Bist du nicht in Deutschland ansässig, verlagert sich die Steuerschuldnerschaft gemäß §13b des deutschen Umsatzsteuergesetzes auf Spreadshop (sog. Reverse Charge Verfahren). Deshalb erhältst du deine Vergütung ohne Umsatzsteuer. In deiner Abrechnung weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Bist du in einem anderen EU-Land als Unternehmer*in registriert, benötigen wir deine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sende uns dazu bitte folgendes Formular zur Bestätigung einer nicht-deutschen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu.